Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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16.12.2024
Sonstiges
16.12.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
16.12.2024
Entscheidungen im Verfahren
08.11.2024
Sonstiges
02.10.2024
Sonstiges
04.02.2020
Eröffnungen
23.12.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
07.02.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
15.02.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
15.03.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 12.02.2015 bis zum 31.12.2015
25.02.2015
Neueintragungen